Kosteninformationen
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Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörenden Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt. In zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (sog. Streitwert) und errechnen sich nach den Sätzen der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Tabelle.



Auszug aus der Gebührentabelle gemäß §§ 2, 13 RVG
 
Streitwert
 bis
 EUR
0,1 Gebühr
EUR
0,55 Gebühr
EUR
1,0 Gebühr
EUR
1,2 Gebühr
EUR
1,3 Gebühr
EUR
1,5 Gebühr
EUR
1,6 Gebühr
EUR
2,5 Gebühr
EUR
300 10,00 13,75 25,00 30,00 32,50 37,50 40,00 62,50
600 10,00 24,75 45,00 54,00 58,50 67,50 72,00 112,50
900 10,00 35,75 65,00 78,00 84,50 97,50 104,00 162,50
1.200 10,00 46,75 85,00 102,00 110,50 127,50 136,00 212,50
1.500 10,50 57,75 105,00 126,00 136,50 157,50 168,00 262,50
2.000 13,30 73,15 133,00 159,60 172,90 199,50 212,80 332,50
2.500 16,10 88,55 161,00 193,20 209,30 241,50 257,60 402,50
3.000 18,90 103,95 189,00 226,80 245,70 283,50 302,40 472,50
3.500 21,70 119,35 217,00 260,40 282,10 325,50 347,20 542,50
4.000 24,50 134,75 245,00 294,00 318,50 367,50 392,00 612,50
4.500 27,30 150,15 273,00 327,60 354,90 409,50 436,80 682,50
5.000 30,10 165,55 301,00 361,20 391,30 451,50 481,60 752,50
6.000 33,80 185,90 338,00 405,60 439,40 507,00 540,80 845,00
7.000 37,50 206,25 375,00 450,00 487,50 562,50 600,00 937,50
8.000 41,20 226,60 412,00 494,40 535,60 618,00 659,20 1.030,00
9.000 44,90 246,95 449,00 538,80 583,70 673,50 718,40 1.122,50
10.000 48,60 267,30 486,00 583,20 631,80 729,00 777,60 1.215,00
13.000 52,60 289,30 526,00 631,20 683,80 849,00 841,60 1.315,00
16.000 56,60 311,30 566,00 679,20 735,80 909,00 905,60 1.415,00
...                
25.000 68,60 377,30 686,00 823,20 891,80 1.029,00 1.097,60 1.715,00
...                
50.000 104,60 575,30 1.046,00 1.255,20 1.359,80 1.569,00 1.673,60 2.615,00
...                
125.000 143,10 787,05 1.431,00 1.717,20 1.860,30 2.146,50 2.289,60 3.577,50


In gerichtlichen Angelegenheiten sind die Gebührensätze festgelegt. In außergerichtlichen Angelegenheiten sind es Rahmengebühren, hier sind auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Die häufigsten Gebührenarten sind:

- die Beratungsgebühr (§ 34 RVG):
  gemäß Honorarvereinbarung, üblich: Rahmengebühr von 0,1 bis 1,0 (Mittelwert 0,55 - höchstens 180 EUR) bei Beratung.

- die Geschäftsgebühr (RVG-VV2300):
  Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5 (Regelwert 1,3) bei außergerichtlicher Vertretung.

- die Verfahrensgebühr (RVG-VV3100):
  Festgebühr von 1,3 bei gerichtlicher Vertretung.

- die Terminsgebühr (RVG-VV3104):
  Festgebühr von 1,2 bei gerichtlicher Vertretung

- die Einigungsgebühr ("Vergleichsgebühr", RVG-VV1000):
  Festgebühr von 1,0 bei gerichtlichem oder 1,5 bei außergerichtlichem Vergleichsabschluss

Die Beratungsgebühr fällt nur einmal an und wird bei späterer Vertretung immer in voller Höhe angerechnet. Bei zwei Auftraggebern oder in Berufungsverfahren erhöht sich eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr um 0,3. Die Verfahrens- und die Terminsgebühr bei gerichtlicher Vertretung fallen oft zusammen an und ergeben dann zusammengerechnet eine Gesamtgebühr von 2,5. Sofern einer gerichtlichen Vertretung eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen ist, so wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte (maximal jedoch in Höhe von 0,75) auf die übrigen Gebühren angerechnet.



Auszug aus der Gebührentabelle Strafverteidigung
 
  Allgemeine Gebühren Vorbereitendes Verfahren Verfahren vor dem Amtsgericht
(Strafrichter,
Jugendrichter
Schöffengericht)
Verfahren vor dem Landgericht
(Strafkammer,
Jugendkammer)
Grundgebühr
(VV4100)
30-300 EUR
(165 EUR)
     
Terminsgebühr
(VV4102)
30-250 EUR
(140 EUR)
     
Verfahrensgebühr
(VV4106, 4112)
  30-250 EUR
(140 EUR)
30-250 EUR
(140 EUR)
40-270 EUR
(155 EUR)
Terminsgebühr je
Verhandlungstag

(VV4108, 4114)
    60-400 EUR
(230 EUR)
70-470 EUR
(270 EUR)

Erläuterungen: In Straf- und OWi-Sachen gibt das Gesetz bestimmte Gebührenarten und Gebührenrahmen vor. Die Höhe der Anwaltsgebühr bestimmt sich so z.B. nach dem Gericht, dem Rechtszug, der Zahl und der Dauer der Verhandlungstage und der Tatsache, ob der Beschuldigte inhaftiert ist oder nicht. Die obige Tabelle gibt auszugsweise die häufigsten Gebühren des ersten Rechtszuges ohne Zuschläge (z.B. bei Haftsachen) wieder. In Klammern stehen die Mittelgebühren.

 

Auszug aus der Gebührentabelle Bußgeldsachen
 
  Bußgeldsachen
Verwaltungsbehörde
Bußgeldsachen
Amtsgericht
Grundgebühr
(VV5100)
20-150 EUR
(85 EUR)
20-150 EUR
(85 EUR)
Verfahrensgebühr
bei Bußgeld unter 40 EUR

(VV5101, 5107)
10-100 EUR
(55 EUR)
10-100 EUR
(55 EUR)
Terminsgebühr
bei Bußgeld unter 40 EUR

(VV5102, 5108)
10-100 EUR
(55 EUR)
20-200 EUR
(110 EUR)
Verfahrensgebühr
bei Bußgeld 40 bis 5000 EUR

(VV5103, 5109)
20-250 EUR
(135 EUR)
20-250 EUR
(135 EUR)
Terminsgebühr
bei Bußgeld 40 bis 5000 EUR

(VV5104, 5110)
20-250 EUR
(135 EUR)
30-400 EUR
(215 EUR)
Verfahrensgebühr
bei Bußgeld über 5000 EUR

(VV5105, 5111)
30-250 EUR
(140 EUR)
40-300 EUR
(170 EUR)
Terminsgebühr
bei Bußgeld über 5000 EUR

(VV5106, 5112)
30-250 EUR
(140 EUR)
70-470 EUR
(270 EUR)


Zu den Gebühren kommen die Kosten für Auslagen (z.B. Telekommunikations- und Portoauslagenpauschale von max. 20 EUR) und die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% ("Mehrwertsteuer") hinzu.



Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Zusammenstellung von häufigen Fragen zu den Kosten.


 

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